Themen  

Fragen und Antworten

 

Frage:

Wie komme ich als Patient zur Ergotherapie?

Antwort:

Ergotherapie wird auf Verordnung des behandelten Arztes durchgeführt.

Frage:

Wie vereinbare ich einen Termin mit Ihrer Praxis / meiner Therapeutin / meinem Therapeut?

Antwort:

Am besten setzten Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung.

Sind wir gerade zu Hausbesuchen unterwegs, sind in beiden Praxen zusätzlich Anrufbeantworter geschalten.

Sprechen Sie hier einfach Ihren Namen und die Telefonnummer auf. In der Regel melden wir uns innerhalb der nächsten 24 Stunden bei Ihnen.

Frage:

Haben Sie feste Öffnungszeiten?

Antwort:

Nein. Dies ist einerseits durch die Fahrten zu verordneten Hausbesuchen schwer einzuhalten.

Anderseits wollen wir auf ihre Bedürfnisse eingehen können, und individuelle Termine mit Ihnen vereinbaren.

Frage:

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Antwort:

In der Regel übernimmt dies Ihre gesetzliche bzw. private Krankenversicherung.

Ausnahmen sind die Selbstzahlerkurse. Hier treffen wir individuelle Zahlungsvereinbarungen, anlehnend an die gesetzlichen Bestimmungen.

Frage:

Wie lang dauert eine einzelne Behandlung?

Antwort:

Grundsätzlich kann die Therapiezeit zwischen 30 und 60 min angeboten werden, je nach verordneter Behandlungsform.

Frage:

Behandeln Sie Ihre Patienten auch im Hausbesuch?

Antwort:

Dies ist abhängig von der ärztlichen Verordnung. Sieht der Arzt die Notwendigkeit für eine Behandlung im häuslichem Umfeld, wird er das auf dem Rezept entsprechend vermerken.

Frage:

Behandeln Sie Kinder auch in Kindergärten oder anderen Einrichtungen?

Antwort:

In der Regel bieten wir unsere Therapien nicht in Einrichtungen an. Denn so wäre es schwer den Kontakt zu Ihnen als Eltern zu halten und gerade das ist uns in der Kindertherapie sehr wichtig.

Anderseits kann die Behandlung in der Praxis viel individueller und auf das „Krankheitsbild“ zugeschnitten erfolgen.

Ausnahmen bilden hier die Kinder bei welchen die Integration im Vordergrund steht, z. B. Verordnungen der Frühförderstelle.

Frage:

Bieten Sie auch privat zu zahlende Leistungen an?

Antwort:

In Ausnahmefällen sind verschiedene Kurse und Angebote für Sie als Selbstzahler möglich. z. B. das Erlernen der Schmetterlingsmassage oder unsere Präventionsangebote als Ergänzung.

Frage:

Wie kann ich an einem Ihrer Präventionskurse teilnehmen?

Antwort:

Dazu melden Sie sich oder Ihr Kind persönlich bei uns für den Kurs an.

Wir teilen Ihnen dann die genauen Termin mit und ob ihre Krankenkasse die Kosten dafür  zurückerstattet. Andernfalls sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen, oder sie fragen im Speziellen bei ihrer Krankenkasse nach.

Frage:

Können gleichzeitig Ergotherapie und andere Therapiemaßnahmen verordnet werden?

Antwort:

Grundsätzlich ja. Häufig ergänzen sich die Therapiemaßnahmen recht gut.

Es ist lediglich darauf zu achten, das dies keine Überforderung des Patienten darstellt.