Leistungen nach

dem § 45b

 

 

Diese können alle Menschen mit einem von der Krankenkasse bestätigtem Pflegegrad nutzen.

Ziel ist die beschwerdezentrierte Betreuung des Patienten , sowie die Unterstützung ihrer Angehörigen.

Damit sollen die Fähigkeiten des Patienten erhalten bleiben.

Als Beispiel bieten wir das Ankleide - und Esstraining, die Förderung der Merkfähigkeit oder auch die Biographiearbeitan. Unterstützende Leistungen, wie die Begleizung bei Einkäufen können ebenso Inhalte unseres Angebots sein.

Das gemeinsame Singen und Tanzen für Senioren bereitet vielen Betroffenen Freude und gibt die Ausdrucksfähigkeit zurück.

Die Angehörigen sollen durch gezielte Informationen zur Erkrankung und Betreuung, sowie den Aufbau einen sozialen Pflegenetzwerks entlastet werden.

Ausführliche Informationen finden Sie unter dem Punkt:

Niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote

Zudem bieten wir Ihnen dazu auch eine Beratung im persönlichen Gespräch an.

 

 

 

 

§ 45b